Sachkundeprüfung nach §34a GewO, nutzen Sie Ihr Wissen.
Jeder, der im Sicherheitsgewerbe tätig wird und seinen Dienst auch im öffentlichen Bereich ausübt, muss die Sachkunde-prüfung nach § 34a GewO ablegen.
Diese bundesweit anerkannte Prüfung wird von der IHK abgenommen. Die GH-Unternehmensberatung hat einen festen Sitz im Prüfungsausschuss der IHK Bielefeld .
In einem 65-stündigen Lehrgang bereiten wir Sie auf die Prüfung vor. Nach bestandener Prüfung besitzt der Teilnehmer die Erlaubnis in allen Bereichen des Sicherheitsgewerbes eingesetzt zu werden.
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GH Unternehmensberatung
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